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Sexuelle Belästigung beim Job: 5 Situationen und wo man Hilfe bekommt

Sexuelle Belästigung beim Job: 5 Situationen und wo man Hilfe bekommt
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Inhalt:
  1. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  2. Warum ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz besonders schwierig?
  3. Fünf Beispiele sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
    1. 1. Anzügliche Bemerkungen
    2. 2. Bedrängung
    3. 3. Ungewollter Körperkontakt
    4. 4. Witze und Verunglimpfungen
    5. 5. Schlechterstellung aufgrund des Geschlechts
  4. Hilfe bei sexueller Belästigung
  5. Wie kann man sich gegen Übergriffe wehren?
  6. Fazit

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gehört für viele Frauen zum Alltag. Umfragen belegen, dass weit mehr als die Hälfte der deutschen Frauen und fast drei Viertel aller Österreicherinnen schon einmal sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ausgesetzt waren. Trotz der immensen Anzahl an Vorfällen wurde die Problematik bis vor Kurzem kaum thematisiert. Betroffene schweigen vielfach aus Angst, die eigene Karriere zu gefährden oder ihren Arbeitsplatz gänzlich zu verlieren. Zumal der Grat zwischen lockerem Officetalk und Belästigung auch ein schmaler ist. Wo fängt sexuelle Belästigung an, wo hört sie auf und was kann man als Betroffene dagegen unternehmen?

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Unter sexueller Belästigung versteht man alle unerwünschten Annäherungen an eine bestimmte Person, die sexueller Natur sind. Im Speziellen fallen unerwünschte Berührungen genauso unter sexuelle Belästigung, wie anzügliche Bemerkungen, Herrenwitze oder die Aufforderung zum Sex. Zudem kann auch das Anbringen eines freizügigen Kalenders im Büro oder das penetrante Starren in den Ausschnitt der Kollegin als sexuelle Belästigung gewertet werden.

Warum ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz besonders schwierig?

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist häufig eine Machtdemonstration. Unternehmen sind hierarchisch organisiert, wobei die überwiegende Anzahl der Übergriffe auf Frauen von Männern vorgenommen wird, die in der Organisationsstruktur über diesen Frauen stehen. Daher ist es für Betroffene oftmals auch schwierig, den Vorfall im Unternehmen selbst zu melden. Frauen kämpfen dabei nicht nur mit der eigenen Scham, sondern gefährden unter Umständen auch ihre Karriere oder gar ihren Job.

Fünf Beispiele sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Es ist nicht immer einfach unschuldige Bürogespräche von sexueller Belästigung zu unterscheiden. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel darum fünf Beispiele, die eindeutig dem Bereich der sexuellen Belästigung zuzuordnen sind.

1. Anzügliche Bemerkungen

Fast jeder freut sich über Komplimente. Zielen die Komplimente von Vorgesetzten und Kollegen jedoch überwiegend auf die Figur ab oder werden Fragen nach dem Liebesleben gestellt, so wird die Grenze hin zur sexuellen Belästigung überschritten. Auch Kommentare über sexuelle Vorlieben, erotische Erfahrungen oder das Zurschaustellen pornografischen Materials können als Belästigung gewertet werden und haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen.

2. Bedrängung

Abendliche Verabredungen auf Geschäftsreisen oder Kongressen gehören beinahe schon zum guten Ton. Frauen, die es ablehnen, mit ihren Vorgesetzten oder Kollegen abends noch etwas Trinken zu gehen, müssen vielfach Karrierenachteile in Kauf nehmen. Dabei zählt das ständige Fragen nach einem Date genauso zur sexuellen Belästigung wie die Nachteile, die den Frauen bei der Ablehnung solcher Angebote entstehen.

3. Ungewollter Körperkontakt

Dass ein Klaps auf den Po, innige Umarmungen oder das Berühren der Oberschenkel dem Bereich der sexuellen Belästigung zuzuschreiben ist, ist unbestritten. Viel häufiger jedoch sehen sich Frauen am Arbeitsplatz mit subtileren Gesten konfrontiert. Oftmals legen Vorgesetzte oder Kollegen ganz einfach die Hände auf die Schultern der Frauen, rücken bei Gesprächen mit den Sesseln zu nahe an diese heran oder streifen wie aus Versehen andere Körperstellen. All diese Annäherungsversuche verletzen die Privatsphäre von Frauen und können daher als sexuelle Belästigung gewertet werden.

4. Witze und Verunglimpfungen

Auch anzügliche Witze und Verunglimpfungen zählen zur sexuellen Belästigung. Aussagen darüber, dass eine Kollegin den Job nur aufgrund ihrer Oberweite oder Haarfarbe bekommen hat, sind ebenso tabu wie derbe Witze, die eindeutige sexuelle Anspielungen enthalten. Solche Aussagen wirken sich nicht nur negativ auf die betroffenen Personen selbst aus, sondern können das gesamte Arbeitsklima vergiften.

5. Schlechterstellung aufgrund des Geschlechts

Zur sexuellen Belästigung zählen jedoch nicht nur offensichtliche Avancen von Kollegen oder Vorgesetzten, sondern auch die Schlechterstellung im Job aufgrund des eigenen Geschlechts. Bekommt man beispielsweise aufgrund seines Geschlechts schlechte Schichtdienste zugeteilt oder wird man konstant bei Beförderungen übergangen, so kann dies ebenfalls als Diskriminierung gewertet werden. Zudem steht Frauen bei gleicher Arbeit das gleiche Gehalt wie Männern zu. Kommentare aus denen hervorgeht, dass Frauen wissentlich im Unternehmen weniger verdienen, einzig und allein aufgrund der Tatsache, dass sie Frauen sind, können der Antidiskriminierungsstelle gemeldet werden.

Hilfe bei sexueller Belästigung

In den meisten Fällen geht die sexuelle Belästigung gegenüber Frauen von Mitarbeitern aus, die in der Hierarchie über den Betroffenen stehen. Zudem neigen die Täter dazu, Übergriffe abzustreiten und sich darauf zu berufen, dass es keine Beweise oder Zeugen gibt. Dies macht es für Frauen schwierig, gegen diese Übergriffe anzukommen. Ist man sich als Betroffener nicht sicher, ob es sich um Belästigung handelt, so kann es im ersten Schritt daher sinnvoll sein, einen unbeteiligten Kollegen nach seiner Einschätzung zu fragen. Ist dieser ebenfalls der Meinung, dass die Übergriffe dem Bereich der sexuellen Belästigung zuzuschreiben sind, können weitere Maßnahmen gesetzt werden.

Wie kann man sich gegen Übergriffe wehren?

Möchte man einen oder mehrere Vorfälle anzeigen, so kann man sich beispielsweise an seinen Vorgesetzten wenden und diesem den Fall schildern. Der Chef ist rechtlich dazu verpflichtet den Fall zu melden, da Arbeitgeber ihre Mitarbeiter vor sexueller Belästigung schützen müssen. In der Regel wird das Unternehmen dann versuchen, eine interne Lösung zu finden. Fälle, die intern nicht gelöst werden können, wandern vor das Gericht, welches dann entscheidet, welche gesetzlichen Vorschriften verletzt wurden und die entsprechenden Strafen ausspricht.

Möchte man den Chef nicht direkt kontaktieren, so kann in großen Unternehmen auch der Betriebsrat oder die interne Beschwerdestelle informiert werden. Diese Anlaufstellen sind dafür da, die Interessen der Mitarbeiter zu wahren, wobei sie notwendige Schritte einleiten können, um zukünftige Vorfälle zu stoppen.

Für den Fall, dass sich der Betroffene nicht an unternehmensinterne Kollegen wenden möchte, gibt es in Deutschland zudem eine Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Antidiskriminierungsstelle berät Betroffene kostenlos und setzt sich wenn notwendig auch mit dem jeweiligen Unternehmen in Verbindung, um die Probleme schnellstmöglich zu lösen.

Fazit

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt. Es ist daher nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für das Unternehmen wichtig, die Vorfälle zu melden und konsequent zu ahnden. Nur dieses Vorgehen schafft genügend Sensibilisierung und Bewusstsein, sodass weitere Vorfälle in Zukunft vermieden werden können.


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