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Selbstständigkeit: Umgehen Sie das Risiko der Scheinselbstständigkeit!

Selbstständigkeit: Umgehen Sie das Risiko der Scheinselbstständigkeit!
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Inhalt:
  1. Wann sind Sie selbstständig?
  2. Arten der Selbstständigkeit
  3. Unterschied Selbstständigkeit und Angestelltenverhältnis
  4. Definition Scheinselbstständigkeit
  5. Was kann für eine Scheinselbstständigkeit sprechen?
  6. Wer kann von einer Scheinselbstständigkeit betroffen sein?
  7. Motiv für Scheinselbstständigkeit: Unwissenheit
  8. Motiv für Scheinselbstständigkeit: Vorsatz
  9. Folgen und Konsequenz der Scheinselbstständigkeit
  10. Wer prüft bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit?
  11. Risiken der Scheinselbstständigkeit vermeiden

Mittlerweile gibt es viele Möglichkeiten, um als Selbstständiger zu arbeiten: Freelancer, Freiberufler oder Unternehmer. Egal in welcher Form Sie die Selbstständigkeit ausüben, in jedem Fall müssen Sie bestimmte Aspekte beachten, damit Sie nicht den Eindruck einer Scheinselbstständigkeit erwecken. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Informieren Sie sich hier über die Risiken einer Scheinselbstständigkeit und wie Sie einen Verdacht vermeiden!

Wann sind Sie selbstständig?

Es gibt verschiedene Arten der Selbstständigkeit: In einigen Fälle müssen Sie ein Gewerbe anmelden und in einigen Berufen ist das nicht notwendig. Die berufliche Selbstständigkeit ist das Gegenstück zu einem Angestelltenverhältnis. Sie haben als Selbstständiger keinen Vorgesetzten und sind Ihr eigener Chef.

Arten der Selbstständigkeit

Es gibt unterschiedliche Arten der Selbstständigkeit, so können Sie ein komplettes Unternehmen neu gründen, ein Geschäft übernehmen, Franchising betreiben oder als Freiberufler und Freelancer (freier Mitarbeiter) tätig sein.

Die sogenannten Freiberufler wie Ärzte, Journalisten und Anwälte, üben einen freien Beruf aus und unterliegen nicht der Gewerbeordnung. Grundsätzlich gelten wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten als Freie Berufe.

Weiterhin wird zwischen einer vollen und nebenberuflichen Selbstständigkeit unterschieden.

Unterschied Selbstständigkeit und Angestelltenverhältnis

Als Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit sich die Arbeitszeit, den Arbeitsort, die Arbeitsdauer sowie die Art und Weise vollständig eigenständig einzuteilen. Sie sind nicht weisungsgebunden und arbeiten auf Basis des eigenen Risikos. Als Selbstständiger müssen Sie die Kranken- und Rentenversicherung selbst finanzieren und die Zahlung von Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer bedenken.

In einem Angestelltenverhältnis haben Sie sich an die Arbeitszeiten des Arbeitgebers zu halten und müssen in der Regel auch die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Materialien und Vorgehensweisen nutzen. Sie haben einen gesetzlichen und/ oder tariflichen Anspruch auf Urlaubstage und erhalten im Krankheitsfall in einem gesetzlich vorgegebenem Rahmen eine finanzielle Absicherung. Weiterhin werden von ihrem monatlichen Gehalt Sozial- und Rentenbeiträge abgeführt. Sie stehen in einem vertraglichen Geschäftsverhältnis mit Ihrem Arbeitgber.

Definition Scheinselbstständigkeit

Als Scheinselbstständigkeit wird ein Arbeitsverhältnis bezeichnet, bei dem ein scheinbar selbstständiger Arbeitnehmer nach objektiven Kriterien im eigentlichen Sinne ein Arbeitnehmer ist. 

Es handelt sich somit um eine scheinbare Selbstständigkeit, jedoch liegt bei genauer Betrachtung eine unselbständige Tätigkeit vor. Es spielt keine Rolle, ob es eine bewusste oder unbewusste Scheinselbstständigkeit ist- denn dieses „Arbeitsverhältnis“ ist illegal.

Aus steuerlicher Sicht wird eine Scheinselbstständigkeit als Schwarzarbeit betrachtet, da der angeblich Selbstständige keine Sozialabgaben abführt, obwohl im eigentlichen Sinne ein Angestelltenverhältnis besteht.

Was kann für eine Scheinselbstständigkeit sprechen?

  • Sie sind auf Dauer nur für einen Auftraggeber tätig.
  • Sie haben früher für einen Arbeitgeber als Angestellter gearbeitet
  • Sie sind weisungsgebunden und haben einen festen Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten.
  • Sie treten nicht selbst unternehmerisch nach außen auf z. B. machen Sie keine Werbung nach außen, haben keine Buchführung.
  • Mehr als 5/6 Ihrer Einnahmen kommen von einem Auftraggeber
  • Ihre Tätigkeit lässt Ihr Auftraggeber auch regelmäßig durch festangestellte Arbeitnehmer durchführen.

Erfüllt Ihre Selbstständigkeit einige dieser Aspekte, besteht die Gefahr, dass Sie aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht als Arbeitnehmer und nicht als Selbstständiger tätig sind. 

Wer kann von einer Scheinselbstständigkeit betroffen sein?

Von einer Scheinselbstständigkeit können im Grunde alle Selbstständigen betroffen sein. Besonders freie Mitarbeiter und Freiberufler sind von dem Risiko der Scheinselbstständigkeit betroffen. 

Als Freier Mitarbeiter können Sie mit einem Auftraggeber ein Vertragsverhältnis eingehen, das jedoch keinem regulären Arbeitsverhältnis entspricht. Weiterhin haben Freie Mitarbeiter in der Regel ein Gewerbe angemeldet, als Freiberufler ist das keine Pflicht.

Branchen & Berufe mit einem Risiko für Scheinselbstständigkeit 

  • Berater
  • Reinigungskräfte
  • Grafikdesigner
  • Texter
  • Beschäftigte der Film- und Fernsehindustrie
  • Honorarärzte, Heilberufe, Pflegepersonal
  • Immobilienmakler
  • Programmierer
  • Speditionsgewerbe (Fahrer, Logistik)

Motiv für Scheinselbstständigkeit: Unwissenheit

Oft entsteht Scheinselbstständigkeit aus Unwissenheit und Unachtsamkeit. Besonders junge Unternehmer greifen gerne auf Selbstständige zurück und übertragen diesen einen Teilbereich. Der Grund ist, dass sich das Unternehmen noch in den Kinderschuhen befindet und Angestellte zu Beginn nicht immer ratsam sind. 

Doch in dem Fall ist Vorsicht geboten: Sind Sie als Selbstständiger regelmäßig in den Geschäftsräumen des Auftraggebers und nutzen dessen Ausrüstung und Arbeitsmaterialien, entwickelt sich schnell eine Scheinselbstständigkeit. Unwissenheit schützt Sie nicht vor einem rechtswidrigen Vergehen. 

Motiv für Scheinselbstständigkeit: Vorsatz

Es gibt auch Fälle, in denen bewusst eine Scheinselbstständigkeit eingegangen wird. Oft liegt diese Entscheidung beim Auftraggeber, also beim Unternehmen. Der Auftraggeber möchte dass Sie nicht als Angestellter gelten: Dadurch spart dieser Kosten wie Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. 

Weiterhin fällt dadurch auch kein Urlaubsanspruch an und auch im Fall einer Krankheit sind Sie auf sich selbst gestellt. Das spart erheblich die Kosten im Vergleich zu einem Angestellten. 

Folgen und Konsequenz der Scheinselbstständigkeit

Besteht der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit, also erfüllt das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Auftraggeber nicht den Anforderungen einer echten Selbstständigkeit, kann das besonders für den Auftraggeber teuer werden. 

Scheinselbstständigkeit kann teuer werden und ist eine Straftat. Auftraggeber und Auftragnehmer haben im Falle einer tatsächlichen Scheinselbstständigkeit mit hohen Geldstrafen zu rechnen. So sind diese unter anderem dazu verpflichtet, den gesamten Betrag der nicht entrichteten Sozialabgaben nachzuzahlen. 

Bei vorsätzlicher Scheinselbstständigkeit durch den Auftraggeber kann sogar eine Freiheitsstrafe die Folge sein. Einige bevorzugen nutzen die Selbstständigen Beschäftigten aus, um die Beiträge für Sozialabgaben und Kosten von „normalen“ Arbeitnehmern zu sparen. Dieses Verhalten ist als vorsätzlich zu verstehen.

Wer prüft bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit?

Sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) kann einen Prüfer schicken, der das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und dem Auftragegeber nachgeht. 

Bei vorsätzlicher Scheinselbstständigkeit durch den Auftraggeber kann sogar eine Freiheitsstrafe die Folge sein. Einige bevorzugen nutzen die Selbstständigen Beschäftigten aus, um die Beiträge für Sozialabgaben und Kosten von „normalen“ Arbeitnehmern zu sparen. Dieses Verhalten ist als vorsätzlich zu verstehen.

Risiken der Scheinselbstständigkeit vermeiden

Als Selbständiger müssen Sie Ihr unternehmerisches Risiko alleine tragen und in Ihrem unternehmerischen Handeln frei entscheiden können. Deshalb sollten Sie Honorarverträge und Auftragsvereinbarungen prüfen. In einem Honorarvertrag sollten Sie die konkrete Honorarhöhe festlegen und sich dazu verpflichten sämtliche Abgaben eigenständig an das Finanzamt und Versicherungsträger abzuführen. Sie haben das Recht darauf Aufträge abzulehnen und weitere Auftraggeber anzunehmen. Ebenfalls dürfen Sie als Selbständiger eigenen Mitarbeiter einstellen. Umso mehr Sie die Vorteile der Selbstständigkeit nutzen, desto unwahrscheinlicher ist ein Verdacht der Scheinselbstständigkeit.

Weiterhien bietet es sich an, für Ihr Unternehmen oder Ihre Tätigkeit zu werben und so mehrere Auftraggeber an Land ziehen. Versuchen Sie Ihre Arbeit nicht in Räumlichkeiten des Auftraggebers durchzuführen. Die freie Wahl von Räumlichkeiten, Arbeitszeit, Arbeitsplatz und Arbeitsmaterialien ist ein wichtiger Bestandteil um eine Selbstständigkeit nachzuweisen. 


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