karrieretipps.deKarriereResturlaub: Wie geht man mit dem Anspruch um?

Resturlaub: Wie geht man mit dem Anspruch um?

Resturlaub: Wie geht man mit dem Anspruch um?
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Inhalt:
  1. Was ist das Problem mit dem Resturlaub?
  2. Die wichtigsten Gesetze und Vorschriften rund um den Urlaub
  3. Die Urlaubstage verfallen bald - was nun?
  4. Sonderfall Kündigung - was nun?
  5. Gute Kommunikation mit dem Arbeitgeber schützt vor Problemen

Wenn die Arbeitswochen besonders kritisch sind und man bei all der Arbeit nicht mehr weiß wohin mit sich selbst, wird man sich nie wirklich ausreichend mit den eigenen Ansprüchen auf Urlaub beschäftigen. In vielen Unternehmen ist es sogar so, dass während bestimmter kritischer Phasen im Jahr überhaupt keine Möglichkeit besteht, den eigenen Urlaub zu nutzen. Wenn nun aber das Ende des Jahres näher kommt und man sich ein wenig damit beschäftigt, wie viele Urlaubstage noch vorhanden sind, stutzen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Der berühmt-berüchtigte Resturlaub wird zu einer wahren Herausforderung für die Buchhaltung und natürlich für den Arbeitnehmer selbst. Wie geht man mit den ganzen Urlaubsansprüchen um?

Was ist das Problem mit dem Resturlaub?

Die Probleme mit dem Urlaubsanspruch entstehen in den meisten Fällen zwischen November und März. Das liegt daran, dass das Gesetz eigentlich vorsieht, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaub für das laufende Jahr auch während des entsprechenden Kalenderjahres genommen haben muss. In der Praxis bedienen sich die meisten Unternehmen allerdings der Ausnahmeregelung, dass bei dringenden betrieblichen Gründen, die den Urlaub verhindert haben, der Urlaub auch noch bis zum 31. März des folgenden Jahres genommen werden kann. Spätestens an diesem Punkt würden die Ansprüche aus dem vergangenen Jahr allerdings verfallen. Während das den Arbeitgeber in der Regel kaum stören würde, ist es für die Arbeitnehmer natürlich ein Problem. Besonders dann, wenn noch ein recht hoher Anspruch vorhanden ist, den man gerne für sich nutzen würde.

Verfällt der Urlaub erst einmal, kann nur die Kulanz vom Chef genutzt werden, um noch irgendwie an einige Tage des eigenen Anspruchs zu kommen. Daher informieren viele Vorgesetzte ihre Arbeitnehmer spätestens am Anfang des Jahres davon, dass noch Urlaubstage vorhanden sind und diese nun bald genutzt werden müssen. Diese Information garantiert aber nicht, dass der Arbeitgeber auch zustimmt, wenn seine Arbeitnehmer plötzlich alle im Zeitraum von Januar bis März ihre gesamten Urlaubsansprüche in Anspruch nehmen möchten. Dafür braucht es die richtige Kommunikation mit dem eigenen Vorgesetzten und eine genaue Planung. In manchen Fällen ist auch ein Wissen über die Gesetze nötig, wenn sich ein Chef ganz und gar verweigert.

Die wichtigsten Gesetze und Vorschriften rund um den Urlaub

Natürlich haben sich im Laufe der Zeit viele Gerichte damit beschäftigt, welche Vorschriften rund um den Urlaub nötig sind. Immerhin entstehen gerade in diesem Gebiet häufig Reibungen mit dem Arbeitgeber. Dieser wird versuchen die Arbeitskraft seiner Arbeitnehmer nicht gestückelt in einem Gebiet des Jahres in den Urlaub zu schicken und hat entsprechend eigene Interessen daran, wann seine Arbeitnehmer für ihn nicht erreichbar sind. Hier die wichtigsten Punkte, wann und wie der Urlaub genommen werden kann:

  • Gestückelter Urlaub: Generell hat der Arbeitgeber ein Recht darauf, bei besonderen betrieblichen Gründen darauf zu bestehen, dass der Urlaubsanspruch nicht an einem Stück genommen wird. So wird zum Beispiel vom Gesetzgeber vorgesehen, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat, dass ein Urlaub der bis zu 12 Werktage am Stück vorsieht, generell gewährt werden muss.
  • Urlaubsansprüche verfallen: Nähert sich die magische Grenze vom 31. März und somit der Verfall bestehender Urlaubstage, muss der Urlaubsantrag in der Regel genehmigt werden. Der Arbeitgeber darf nicht dafür sorgen, dass immer zwingend betriebliche Gründe vorhanden sind und somit der Urlaub vollkommen verfällt.
  • Auszahlung: Es gibt keinen Anspruch darauf, dass die Urlaubstage ausgezahlt werden. Die Erholung des Mitarbeiters ist zu schützen und somit ist eine Auszahlung der Tage nicht einfach so möglich. Natürlich können auch hier gesonderte Regelungen getroffen werden.

Die Urlaubstage verfallen bald - was nun?

Der 31. März ist die Grenze für Urlaubstage, die noch aus dem letzten Jahr übernommen worden sind. Vergisst der Arbeitnehmer diese Grenze, hat er keinen direkten Anspruch auf einen Ausgleich seiner nicht genommenen Urlaubstage. Es ist also ein wichtiger Unterschied, ob man einfach nur vergessen hat, dass man noch seinen Urlaub nehmen muss oder ob der Arbeitgeber es durch die Verweigerung des Urlaubs aus betrieblichen Gründen verhindert, dass man seinen Anspruch nimmt. Daher kann es durchaus nützlich sein, dass man sich im Laufe eines Jahres regelmäßig darüber informiert, wie viele Tage noch vorhanden sind und wie hoch dieser Anspruch ist. In vielen Unternehmen ist es normal, dass die verbleibenden Urlaubstage zum Beispiel auf dem Zettel für die Lohnauszahlung stehen. Der Arbeitnehmer ist an diesem Punkt selbst dafür verantwortlich, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, wie hoch der Anspruch ist.

Sonderfall Kündigung - was nun?

Es gibt einen Sonderfall im Gesetz, bei dem es doch dazu kommen kann, dass man einen Anspruch darauf hat, dass man eine Auszahlung der restlichen Tage erhält. War es im laufenden Jahr aus betrieblichen Gründen nicht möglich, dass man seinen Anspruch auf Urlaub vollkommen ausschöpft und sind noch entsprechende Tage vorhanden, kann es natürlich trotzdem passieren, dass eine Person aus dem Unternehmen ausscheidet. Da es nun keine weitere Möglichkeit dafür gibt, dass der Urlaubsanspruch bis zum 31. März genommen wird, muss der Arbeitgeber eine Alternative zur Verfügung stellen. Diese sieht fast immer vor, dass der Arbeitgeber die Tage am Ende auszahlen muss. Wer also aus einem Unternehmen ausscheidet, hat automatisch auch einen Anspruch darauf, dass der restliche Urlaub in irgendeiner Form gewährt wird. Darauf ist zu achten, wenn man sich mit der Kündigung beschäftigt.

Gute Kommunikation mit dem Arbeitgeber schützt vor Problemen

Es gibt natürlich viele Arbeitgeber, die auch in diesen Szenarien dafür sorgen würden, dass der Urlaub nicht genommen werden kann. Sie würden auch in der Phase am Anfang des Jahres darauf verweisen, wieso der Urlaub nicht genommen werden kann. Es gibt aber immer einen Anspruch darauf, dass die Urlaubstage verbraucht werden können. Das weiß der Arbeitgeber und daher ist es vollkommen in Ordnung, wenn man diesen auf den Umstand hinweist und mit ihm eine Planung ausarbeitet, wie man die Urlaubstage nehmen kann. Viele Probleme lassen sich aber bereits dann vermeiden, wenn man einen Großteil seines Urlaubs während des laufenden Jahres nimmt. Es wäre ärgerlich, wenn man irgendwann im Februar feststellt, dass noch sehr viele Tage Anspruch vorhanden sind, man aber keine Gelegenheit mehr hat, diesen Anspruch auch wirklich für sich zu nutzen.


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