- Gründe für eine Abmahnung
- Was muss bei einer Abmahnung beachtet werden?
- Kann ich ohne eine Abmahnung gekündigt werden?
- Kann eine Abmahnung verfallen?
- Was kann ich tun, wenn ich fälschlicherweise eine Abmahnung erhalten habe?
Mitarbeiter, die ihre Arbeitsaufgaben nicht ordnungsgemäß erledigen oder die Arbeitszeiten nicht einhalten, dürfen in Deutschland nicht sofort gekündigt werden. Vielmehr müssen die Mitarbeiter für ihre Verfehlungen abgemahnt werden. Erst nach mehreren Abmahnungen hat der Arbeitgeber das Recht, das Beschäftigungsverhältnis zu lösen. Doch unter welchen Umständen darf eine Abmahnung ausgesprochen werden und kann eine Abmahnung verfallen?
Gründe für eine Abmahnung
Begeht ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz eine Verfehlung, so kann er für sein Verhalten abgemahnt werden. Der Mitarbeiter bekommt dadurch die Chance, sein Verhalten zu verbessern. Die häufigsten Gründe für eine Abmahnung sind:
- Pflichtverletzung
- Unterbliebene Krankmeldung
- Unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeitsstelle
- Verstöße gegen das Rauch- oder Alkoholverbot
- Unsoziales oder schlechtes Verhalten gegenüber Kollegen, Kunden oder Vorgesetzten
- Betrug, Diebstahl oder Missbrauch von Firmeneigentum
Eine Abmahnung kann sowohl schriftlich als auch mündlich ausgesprochen werden und führt zu einem Vermerk in der Personalakte des Mitarbeiters. Damit die Abmahnung gültig ist, muss diese dem Betroffenen mitgeteilt werden.
Im Übrigen kann auch der Arbeitnehmer den Arbeitgeber abmahnen. Dies kann beispielsweise dann sinnvoll sein, wenn der Arbeitgeber die Lohnzahlungen nicht bedient oder nicht bedienen kann. Durch solch eine Abmahnung seitens des Arbeitnehmers kann dieser im Wiederholungsfall einfach kündigen, ohne seine Ansprüche zu verlieren.
Was muss bei einer Abmahnung beachtet werden?
Abmahnungen müssen prinzipiell zeitnah erfolgen und die Verfehlung des Mitarbeiters nachweislich dokumentieren. Das heißt auch, dass das Fehlverhalten beweisbar sein muss. Haltlose Anschuldigungen können vom Arbeitnehmer beanstandet werden. Lässt der Arbeitgeber ferner eine zu lange Zeitspanne zwischen dem Fehlverhalten und der Abmahnung verstreichen, so kann es sein, dass die Abmahnung unzulässig ist. Zudem dürfen nur Mitarbeiter eine Abmahnung aussprechen, die aufgrund ihrer betrieblichen Stellung dazu auch befugt sind.
Kann ich ohne eine Abmahnung gekündigt werden?
Eine Abmahnung muss nur dann erfolgen, wenn das Aussprechen einer Abmahnung eine Chance auf eine Verhaltensbesserung aufweist. Ist das Fehlverhalten des Mitarbeiters so gravierend, dass nicht damit zu rechnen ist, dass eine Abmahnung eine Verhaltensänderung zur Folge hat, so kann eine Kündigung auch ohne Abmahnung ausgesprochen werden. Zudem können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auch dann ohne Abmahnung kündigen, wenn sie bewusst schwere Vertragsverletzungen begangen haben oder wenn das Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis nachhaltig erschüttert hat.
Auch die genaue Anzahl notwendiger Abmahnungen ist rechtlich nicht eindeutig geregelt und wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. So muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter bei leichten Vertragsverstößen öfter abmahnen, bis er diesen wirksam kündigen darf. Bei schweren Verstößen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch nicht, wie häufig angenommen, 3x abmahnen, um das Arbeitsverhältnis zu lösen. Im Zweifelsfall ist es immer eine Interessenabwägung. Bei diesem Vorgehen wird geprüft, ob das Interesse des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis fortzuführen oder das Interesse des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu beenden, überwiegt.
Kann eine Abmahnung verfallen?
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es keine gesetzlich bestimmte Frist, wann eine Abmahnung verfällt. In der Praxis muss der Einzelfall analysiert und abgeklärt werden. Ob die Abmahnung schon verfallen ist oder nicht, wird dabei hauptsächlich von der Zeit zwischen den Abmahnungen bestimmt. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass eine Abmahnung nach 2 bis 3 Jahren aus der Personalakte entfernt werden kann, wenn es innerhalb dieser Zeitspanne zu keinen weiteren Vorfällen gekommen ist. Der Eintrag wird in den meisten Fällen jedoch nicht automatisch gelöscht. Vielmehr kann der Mitarbeiter nach Ablauf dieser Zeitspanne anfragen, ob es möglich ist, die Abmahnung zu löschen. Ob dem Antrag stattgegeben wird, wird maßgeblich vom Arbeitsverhältnis der letzten Jahre beeinflusst. Kam es zu weiteren Verfehlungen, so ist die Aussicht auf eine Löschung der Abmahnung als gering einzustufen, da die Entscheidung über die Löschung im Ermessensspielraum des Arbeitgebers liegt. Wird die Abmahnung schlussendlich aus der Personalakte entfernt, muss der Arbeitnehmer davon jedoch in jedem Fall in Kenntnis gesetzt werden.
Was kann ich tun, wenn ich fälschlicherweise eine Abmahnung erhalten habe?
Eine Abmahnung ist auf jeden Fall ernst zu nehmen und gründlich zu prüfen, wobei der Arbeitnehmer im Falle einer Abmahnung immer das Recht auf eine Gegendarstellung hat und angehört werden muss. Er hat auch das Recht, dass seine Stellungnahme seiner Personalakte beigefügt wird. Wird ein Mitarbeiter unberechtigterweise abgemahnt, so kann dieser darauf bestehen, dass der Eintrag aus seiner Personalakte gelöscht wird. Zudem kann es passieren, dass ein Mitarbeiter für unterschiedliche Verfehlungen zur gleichen Zeit abgemahnt wird. In diesem Fall kann der Mitarbeiter die Löschung der gesamten Abmahnung beantragen, wenn sich herausstellt, dass auch nur eine Verfehlung haltlos ist.