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Arzttermine während der Arbeitszeit – das gilt es zu beachten!

Arzttermine während der Arbeitszeit – das gilt es zu beachten!
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Inhalt:
  1. Wie ist die rechtliche Lage beim Thema Arztbesuch?
  2. Der richtige Umgang mit der Krankschreibung
  3. Kommunikation - der beste Weg in allen Szenarien
  4. Zusammenfassung - der richtige Umgang mit Krankmeldung und Arztterminen

Geht man einer beruflichen Tätigkeit nach verlagert sich ein großer Teil des eigenen Alltags alleine in das Büro. Man ist rund um die Uhr mit Aufgaben und Projekten beschäftigt und kümmert sich entsprechend der eigenen Verantwortung um diese Dinge. Meistens bleibt unter der Woche keine Zeit für Dinge, die bisher selbstverständlich waren. Das beginnt mit Besuchen auf dem Amt, bei der Bank oder bei Freunden und endet bei Notwendigkeiten wie dem Arztbesuch. Immer wieder sind Themen wie Arztbesuche oder Krankschreibungen ein Thema in Unternehmen. Wie geht man mit diesem Thema richtig um und worauf ist dabei zu achten?

Wie ist die rechtliche Lage beim Thema Arztbesuch?

Während die rechtliche Lage nicht immer ganz eindeutig erscheint, sollte man sich in diesen Dingen auch nicht zu sehr auf die juristische Basis verlassen. Wie in vielen Bereichen, kommt es auch bei solchen Szenarien wie dem Arztbesuch während der Arbeitszeit vor allem auf eine gute Kommunikation mit dem Arbeitgeber an. Man mag in bestimmten Fällen zwar rechtlich auf der sicheren Seite sein, kann dabei allerdings sehr schnell das Klima mit dem eigenen Chef vergiften. Daher ist es wichtig, dass verschiedene Seiten beachtet werden, wenn man in der Position ist, einen solchen Termin während der eigentlichen Arbeitszeit wahrnehmen zu müssen.

Grundsätzlich gilt: Der Mitarbeiter hat nur Anrecht auf einen Arztbesuch während der Arbeitszeit, wenn es gar nicht anders möglich ist oder eine hohe Dringlichkeit besteht. Das bedeutet konkret, dass zum Beispiel bei akuten Schmerzen ein Besuch beim Arzt als unumgänglich angesehen wird. Anders sieht es aus, wenn sich der Arbeitnehmer nicht bemüht hat, einen normalen Termin außerhalb seiner Arbeitszeit zu erhalten. Begründet die Praxis zum Beispiel einen solchen Termin einfach nur mit dem zeitlichen Aufwand in der eigenen Praxis, wäre dies kein gültiger Grund. Anders sieht es aus, wenn die Form der Behandlung einen Besuch während der Arbeitszeit nötig macht - zum Beispiel bei einer nüchternen Blutabnahme am Morgen.

Wer Problemen entgehen möchte, sollte daher versuchen, bei nicht so dringenden Terminen einen Platz außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit zu erhalten. Wenn es hart auf hart kommt und sich solche Situationen wiederholen, hat der Chef nämlich einen Anspruch darauf, die Fehlzeiten zu prüfen. Im schlimmsten Fall kann es dazu führen, dass die Lohnzahlung für die fehlenden Stunden oder Tage ausgesetzt wird. Eine gute Planung der Arzttermine ist also besonders dann wichtig, wenn es sich nicht um akute Schmerzen oder Probleme handelt.

Der richtige Umgang mit der Krankschreibung

Rund um die Krankheit während der Arbeitszeit gibt es natürlich noch mehr Dinge, die zu beachten sind. Immer wieder handelt es sich dabei um ein Szenario, das für Ärger zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sorgt. Das liegt zum einen an der Neigung mancher Mitarbeiter, sich selbst bei kleinsten Dingen krankschreiben zu lassen aber auch häufig an den Erwartungen der Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter simpel überfordern und auf diese Weise die Gesundheit gefährden. Es beginnt schon bei den grundsätzlichen Regeln, um sicher zu sein, dass es am Ende keinen Ärger und vor allem keine Abmahnung mit dem Chef geben kann:

  • Eine Krankmeldung hat im besten Fall noch vor der Arbeitszeit beim Arbeitgeber vorzuliegen. Ist dies nicht möglich, muss es unmittelbar nach dem Arztbesuch erfolgen, damit der Chef mit der eigenen Abwesenheit planen kann. Im besten Fall sollte auch vor dem Besuch über die Konsultation beim Arzt informiert werden.
  • Generell muss ein ärztliches Attest für die Krankmeldung am dritten Tag vorliegen. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen es vertraglich geregelt ist, dass diese sofort übermittelt werden muss. Hier gilt es, dass man sich selbst informieren muss.
  • Auch wenn immer wieder behauptet wird, dass man sich eine Krankheit in der Probezeit nicht leisten kann, sollte die eigene Gesundheit nicht gefährdet werden. Hier sollte vor allem auf die Kommunikation mit dem Chef gesetzt werden.

Gerade beim Thema Krankmeldung gibt es also bis heute viele offene Fragen und viele Situationen, die am Ende dazu führen, dass es Unstimmigkeiten zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern geben kann. Um diese von Beginn an zu vermeiden, gilt es, sich über die eigene Position im Klaren zu sein und gleichzeitig auf die Dinge zu achten, die vom Arbeitgeber individuell im Vertrag vorgegeben worden sind.

Kommunikation - der beste Weg in allen Szenarien

Es gibt die verschiedensten Bereiche, die zwischen den Mitarbeitern und ihren Vorgesetzten zu einem Ärgernis werden können. In den meisten Fällen geht es dabei weniger um die Abwesenheit während eines Besuches beim Arzt, sondern viel eher darum, dass der Arbeitgeber das Vertrauen in seine Mitarbeiter verliert, wenn diese ihn - nach seiner Meinung - nicht richtig informieren. Also zeigt sich wieder einmal, dass es vor allem darauf ankommt, dass man in einem Büro auf die richtige Weise miteinander kommuniziert. Statt sich alleine auf die rechtliche Lage zu konzentrieren, kann es also helfen, sich damit zu beschäftigen, wie man alle Seiten glücklich machen kann. Ein guter Mitarbeiter, der am Morgen darüber informiert, dass die Magenschmerzen zu extrem sind, wird sicherlich keine Probleme bekommen, wenn er den Arzt besucht. Schließlich kann dies in der Regel dazu führen, dass er nicht langfristig ausfällt. Am Ende kommt es auf eine gute Kommunikation zwischen allen Seiten im Unternehmen an.

Zusammenfassung - der richtige Umgang mit Krankmeldung und Arztterminen

Geht es alleine nach der rechtlichen Lage, sind die Mitarbeiter bei akuten Schmerzen auf der sicheren Seite. Sie haben den Anspruch, in diesem Fall einen Arzt zu besuchen und sich im Zweifel eine Krankschreibung zu holen. Anders verhält es sich, wenn ein Besuch auch außerhalb der Arbeitszeit möglich gewesen wäre. Hier ist man verpflichtet, sich selbstständig darum zu bemühen, dass der Besuch nicht in die Arbeitszeit fällt. Darüber hinaus ist es wichtig, dass eine eventuelle Krankschreibung möglichst früh beim Arbeitgeber angezeigt wird, damit dieser planen und eventuellen Ersatz für Projekte und Schichten finden kann. Spätestens am dritten Tag wäre es nötig, dass der Nachweis für eine Krankheit in schriftlicher Form beim Arbeitgeber vorliegt. In den meisten Fällen ist es aber hilfreich, wenn man bereits vorher mit dem Arbeitgeber spricht und durch eine gute Kommunikation eventuellen Problemen in diesem Szenario vorbeugt.



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