- Das Arbeitszeugnis
- Kennt jeder Arbeitgeber die Feinheiten von Arbeitszeugnissen?
- Kann ich ein negatives Arbeitszeugnis umschreiben lassen?
Diese 7 Fallen müssen Sie kennen
1. Die Strukturierung2. Der Satzaufbau3. Übertriebenes Lob4. Verneinungen5. Negative Standardfloskeln6. Wesentliche Beurteilungen fehlen7. GewerkschaftsmitgliederFazitHinter so manch einer lobenden Formulierung im Arbeitszeugnis verbirgt sich in Wahrheit eine harsche Kritik des Arbeitgebers. Dieser Umstand ist der Tatsache geschuldet, dass das Gesetz in Deutschland negative Beurteilungen im Arbeitszeugnis untersagt. Arbeitgeber umgehen diese Vorschrift durch Geheimcodes, die auf den ersten Blick ein überaus positives Bild des Arbeitnehmers vermitteln. Doch was steckt wirklich hinter diesen Formulierungen und welche miesen Fallen gibt es?
Das Arbeitszeugnis
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland gemäß BGB das Anrecht auf ein Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis muss am Ende des Dienstverhältnisses ausgestellt werden, wobei der Arbeitnehmer auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses Zwischenzeugnisse fordern können. Das Gesetz untersagt dem Arbeitgeber dabei, negative Formulierungen zu verwenden. Das Zeugnis muss wohlwollend ausfallen und soll dem Mitarbeiter keine Steine in den Berufsweg legen. Da der Arbeitgeber jedoch auch dazu verpflichtet ist, den Mitarbeiter wahrheitsgemäß zu beurteilen, verwenden viele Unternehmen bestimmte Codes, um negative Aspekte kundzutun.
Kennt jeder Arbeitgeber die Feinheiten von Arbeitszeugnissen?
Nicht jeder Arbeitgeber kennt die Raffinessen, die es bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses zu beachten gibt. Viele kleine und mittelständische Unternehmen haben keine eigene Personalabteilung und schreiben Arbeitszeugnisse daher nach bestem Wissen und Gewissen. Dass die Chefs dabei Formulierungen verwenden, die für ein geschultes Auge negativ sein können, liegt auf der Hand.
Kann ich ein negatives Arbeitszeugnis umschreiben lassen?
Ist man mit seinem Arbeitszeugnis nicht zufrieden, kann man den Arbeitgeber bitten, das Zeugnis zu korrigieren. Sollte sich der Arbeitgeber weigern, so ist es auch möglich, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der das Zeugnis prüft und bei Bedarf weitere Schritte einleitet.
Diese 7 Fallen müssen Sie kennen
Die meisten Fallen in Arbeitszeugnissen sind für Laien nicht erkennbar. Wir haben die gemeinsten Fallen recherchiert und für Sie zusammengefasst:
1. Die Strukturierung
Die Strukturierung des Arbeitszeugnisses lässt Rückschlüsse auf die Arbeitsleistung des Mitarbeiters zu. Für gewöhnlich werden die wichtigsten Punkte im ersten Teil des Arbeitszeugnisses genannt. Erscheint nun beispielsweise das soziale Verhalten des Mitarbeiters im Arbeitszeugnis vor dessen Arbeitsleistung, so kann das für professionelle Recruiter durchaus einen negativen Beigeschmack haben.
2. Der Satzaufbau
Auch hier gilt, dass das Wichtigste zuerst genannt wird. Wird im Zeugnis beispielsweise erwähnt, dass sich der Mitarbeiter sehr gut mit den Kunden, den Kollegen und dem Chef verstanden hat, so kann man daraus ableiten, dass der Angestellte wohl kein inniges Verhältnis mit seinem Vorgesetzten pflegte.
3. Übertriebenes Lob
Übertriebenes Lob für Selbstverständlichkeiten wie Pflichtbewusstsein oder korrektes Arbeiten kann ebenfalls als eine negative Beurteilung gewertet werden. Wird beispielsweise die Pünktlichkeit des Mitarbeiters hervorgehoben, dann kann das bedeuten, dass der Mitarbeiter es mit der Pünktlichkeit nicht so genau genommen hat.
4. Verneinungen
Ein weiterer Hinweis auf ein negatives Arbeitszeugnis sind der Gebrauch der Wörter „nicht“, „kein“, „ohne“, aber auch gegenteilige Formulierungen. Steht im Arbeitszeugnis beispielsweise, dass die Leistungen des Mitarbeiters nicht unbedeutend waren, so kann davon ausgegangen werden, dass sich die Person bei diesem Arbeitgeber wohl nicht überarbeitet hat. Auch Aussagen, dass zum Beispiel die Pünktlichkeit des Mitarbeiters keinen Anlass zur Beanstandung gab, wirft kein gutes Licht auf das Zeitgefühl des Angestellten.
5. Negative Standardfloskeln
Auch wenn nicht jeder Chef sämtliche Geheimcodes kennt und zwischen den Zeilen lesen kann, so haben sich über die Jahre dennoch Standardfloskeln eingebürgert, die jedem Personaler ein Begriff sind. Nachstehende Formulierungen sind beispielsweise besonders beliebt, um den Mitarbeiter negativ zu bewerten:
- Er/Sie hat alle übertragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt
- Er/Sie bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden
- Er/Sie hat sich im Rahmen seiner/ihrer Fähigkeiten eingesetzt
- Er/Sie war mit Interesse bei der Sache
- Er/Sie zeigte sich den Belastungen gewachsen
- Er/Sie war um eine zuverlässige Arbeitsweise bemüht
6. Wesentliche Beurteilungen fehlen
Ein gutes Arbeitszeugnis zeichnet sich dadurch aus, dass der Vorgesetzte dem Leser einen guten Überblick über die Leistungen und Tätigkeiten des Mitarbeiters gibt. Die Arbeitsschwerpunkte des Arbeitnehmers sollten dabei genauso erwähnt werden, wie Veränderungen oder Beförderungen. Fehlt die genaue Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis, oder ist diese nur rudimentär vorhanden, so kann das ebenfalls ein Indiz für ein schlechtes Dienstzeugnis sein.
7. Gewerkschaftsmitglieder
Eine der gemeinsten Fallen im Arbeitszeugnis ist ein unauffälliger senkrecht verlaufender Strich, links neben der Unterschrift des Vorgesetzten. Dieser Strich ist für gewöhnlich ein Kennezeichen dafür, dass der Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft ist.
Fazit
Niemand wird nur aufgrund von Arbeitszeugnissen eingestellt. Ein exzellentes Arbeitszeugnis kann dennoch Türen öffnen und Bewerber mit guten Zeugnissen haben am Arbeitsmarkt definitiv Vorteile gegenüber Mitbewerbern mit weniger guten Arbeitsbescheinigungen. Daher sollte jeder, der ein Arbeitszeugnis erhält, dieses sofort prüfen und im Zweifelsfall den Arbeitgeber um eine Korrektur bitten.