- Was genau bedeutet eine Abmahnung im Arbeitsrecht?
- Wie verhalte ich mich nach einer Abmahnung richtig?
- Auswirkungen einer Abmahnung auf den Kündigungsschutz
- Welche Gründe können zu einer Abmahnung im Job führen?
- Was tun bei einer unberechtigten Abmahnung?
Wer eine Abmahnung von seinem Arbeitgeber erhält, ist quasi noch einmal mit einer gelben Karte davongekommen. Muss allerdings auch sehr aufpassen. Denn wie im Fußball sehen Wiederholungstäter schnell die rote Karte. Die Abmahnung ist eine Vorstufe zur Kündigung. Doch Ihr Arbeitgeber gibt Ihnen gleichzeitig noch eine letzte Chance, Ihr Fehlverhalten zu korrigieren. Denn: Auf eine Abmahnung kann eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung folgen. Hier erfahren Sie, was Sie bei einer Abmahnung tun müssen, welche Auswirkung diese auf den Kündigungsschutz hat, sowie viele weitere Informationen rund um das Thema Abmahnung im Job.
Was genau bedeutet eine Abmahnung im Arbeitsrecht?
Wenn der Vorgesetzte schimpft bedeutet das nicht immer gleich, dass man eine Abmahnung erhalten hat. Es kann sich einfach nur um eine deutliche Kritik oder eine Ermahnung handeln. Arbeitsrechtlich gesehen bedeuten diese nicht, dass das Beschäftigungsverhältnis in Gefahr ist. Eine Abmahnung unterscheidet sich von einer Ermahnung in drei wesentlichen Punkten. Diese drei Punkte geben Auskunft darüber, ob Ihnen bei erneutem Fehlverhalten eine Kündigung droht oder nicht. Übrigens: Eine Abmahnung muss nicht immer schriftlich erfolgen. Auf mündliche Abmahnungen sind rechtskräftig.
- Eine Abmahnung liegt dann vor, wenn der Vertragsverstoß oder das Fehlverhalten detailliert beschrieben und benannt werden können. Datum, Uhrzeit, und gegebenenfalls Ort des Fehlverhaltens müssen genauestens angegeben werden.
- Ihr Chef muss klar und deutlich aussagen, welche Folgen ein erneuter Verstoß gegen den Arbeitsvertrag beinhaltet. Die Konsequenz für erneutes Fehlverhalten ist die Kündigung. Genauso Eindeutig muss ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Abmahnung aussprechen.
- Im Gegensatz zu einer Ermahnung, die ohne Konsequenzen bleibt, muss bei einer Abmahnung das Fehlverhalten oder die Vertragsverletzung als solche auch gekennzeichnet werden. Ihr Vorgesetzt sollte erklären können, inwiefern Ihr Verhalten einen Vertragsverstoß darstellt und somit einer Abmahnung bedarf. Zu einer Abmahnung gehört ebenfalls die Aufforderung, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen.
Eine Abmahnung kann von einem Vertragspartner bei Vertragsverstoß ausgesprochen werden. Also entweder vom Arbeitgeber oder aber auch vom Arbeitnehmer. Denn auch Vorgesetzte können Vertragsverletzungen begehen. Ein Kollege von Ihnen kann Sie allerdings nicht abmahnen, da dieser keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen hat.
Wie verhalte ich mich nach einer Abmahnung richtig?
Das allerwichtigste ist, dass Sie bei Erhalt der Abmahnung Ruhe bewahren. Es bringt nichts, wütend zu werden oder sich zu beklagen. Akzeptieren Sie die Situation und prüfen Sie, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Bei einer schriftlichen Abmahnung können Sie die Formalitäten prüfen, denn nur wenn alle formalen Vorgaben eingehalten wurden, ist eine Abmahnung auch rechtskräftig. Ist alles korrekt, dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig als sich damit abzufinden und den Grund für die Abmahnung zu verinnerlichen. Überlegen Sie sich, wie Sie in Zukunft Vertragsverletzungen oder Fehlverhalten gänzlich ablegen können. Sollten Sie formelle Fehler entdecken, dann behalten Sie diese für sich. Die Abmahnung ist dann nicht gültig. Weisen Sie Ihren Vorgesetzten darauf hin, geben Sie diesem die Möglichkeit, die formellen Fehler zu korrigieren.
Damit eine Abmahnung in Ihrer Personalakte nicht umkommentiert bleibt, können Sie eine Stellungnahme schreiben und die Ursachen, die zur Abmahnung geführt haben, erklären. Dies ist insofern wichtig, als dass zukünftige Arbeitgeber unter Umständen Einsicht in Ihre Akte haben können und dann nicht nur die Abmahnung vorfinden, sondern auch Ihre Sicht der Dinge. Ein klärendes Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten kann ebenfalls hilfreich sein. Schließlich müssen Sie ja auch weiterhin mit diesem Zusammenarbeiten. Es empfiehlt sich aber, sein Fehlverhalten zuzugeben. Wer sich Ausreden zusammenreimt und auf Diskussionen aus ist, trifft hier meist auf taube Ohren und kann damit die Situation sogar noch verschlimmern.
Auswirkungen einer Abmahnung auf den Kündigungsschutz
Wer für sein Fehlverhalten nie abgemahnt wurde, der kann nicht einfach aufgrund dieses gekündigt werden. Der Arbeitnehmer wurde nicht darauf hingewiesen und hat auch somit nie die Chance bekommen, sein Fehlverhalten abzulegen. Eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ist also ohne vorherige Abmahnung nicht möglich. Damit ist eine Abmahnung die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung und wirkt sich so erheblich auf den Kündigungsschutz aus. Übrigens: Es reicht bereits die erste Abmahnung, damit der Kündigungsschutz verfällt. Das Gerücht, ein Arbeitnehmer müsse drei Abmahnungen „sammeln“ bevor er ernsthafte Konsequenzen fürchten muss, hält sich zwar hartnäckig, ist aber falsch.
Übrigens: Eine Abmahnung im Job verjährt nicht. Allerdings verliert sie ein im Laufe der Zeit ein wenig an Wirkung. Sie haben sich nach der Abmahnung jahrelang nichts mehr zu Schulden kommen lassen? Dann ist es auch sehr unwahrscheinlich, dass Sie beim nächsten kleinen Fehltritt direkt mit einer Kündigung rechnen müssen.
Welche Gründe können zu einer Abmahnung im Job führen?
Was kann eigentlich alles abgemahnt werden? Nicht nur grobe Fehler können zu einer „gelben Karte“ im Job führen, sondern auch persönliches Fehlverhalten. Wer beispielsweise jeden Montag zu spät im Büro erscheint, kann dafür schon abgemahnt werden. Doch auch jede andere Form von Fehlverhalten könnte eine Abmahnung mit sich bringen. Zum Beispiel das Missachten von Vorschriften. Wer die betrieblichen Sicherheitsvorschriften ignoriert oder sich nicht an das Rauchverbot hält, muss somit mit einer Abmahnung rechnen. Auch Ihre Arbeit selbst sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Verbummeln Sie hier und da wichtige Unterlagen? Schleichen sich regelmäßig Fehler ein, die schon für den Verlust zahlreicher Kunden geführt haben? Mit diesem fahrlässigen Verhalten verstoßen Sie als Arbeitnehmer rechtlich gesehen gegen Ihren Vertrag.
Was tun bei einer unberechtigten Abmahnung?
Nicht immer ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Wer nunmal ein schwaches Immunsystem hat und ständig erkältet ist und sich krankschreiben muss, darf dafür nicht abgemahnt werden. Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer nicht den gewünschten Gewinn erzielen konnte, obwohl er/sie nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet hat. Eine Abmahnung kann nur dann ausgestellt werden, wenn das Fehlverhalten oder der Vertragsverstoß willentlich gesteuert werden kann. Wenn Ihre Kunden abspringen weil die Konkurrenz bessere Angebote hat, dann darf man Sie nicht abmahnen, da Sie keinen Einfluss auf solche Faktoren haben. Wer trotzdem eine Abmahnung bekommt sollte sich an den Betriebsrat wenden. Gemeinsam kann dann überlegt werden, ob man die Abmahnung von einem Arbeitsgericht prüfen lassen möchte.