- Boni und ihre Tücken
- Die Alternative
- Bonusverhandlung - 10 Dinge die es zu beachten gilt
- 1. Der Anspruch
- 2. Die Zielvereinbarung
- 3. Verzögerungen
- 4. Unklarheiten
- 5. Teamboni
- 6. Vorzeitige Zielanpassung
- 7. Bonusberechnung
- 8. Unerwartete Beurteilung
- 9. Kündigung
- 10. Rente und Abfindung
Viele Firmen nutzen Boni, um Angestellte aus dem Management zu halten und neue Spitzenkräfte für das Unternehmen zu gewinnen. Es ist also nicht ungewöhnlich, wenn ManagerInnen leistungsbezogen vergütet werden. Durchschnittlich umfasst dieser Erfolgszusatz mindestens ein Drittel des gesamten Jahreseinkommens. Boni sind jedoch Verhandlungssache. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei Ihren Bonusverhandlungen achten sollten.
Boni und ihre Tücken
Realistisch gesehen, liegen die Bonusauszahlungen der allermeisten Unternehmen unter den verhandelten Summen. Grund dafür ist, dass ArbeitgeberInnen ihren Angestellten vorab häufig keine realistischen Einschätzungen geben oder geben können. Teilweise erwarten Firmenleitungen ein Wachstum, das aufgrund des Marktes in keinerlei Weise erreichbar ist. Das Ziel, MitarbeiterInnen zu Leistungen zu motivieren, schlägt im Ergebnis in das Gegenteil um. Boni wirken vermehrt demotivierend und Angestellte wünschen sich eine konkrete Erhöhung ihres Grundgehaltes.
Die Alternative
Eine weitere Alternative zu personenbezogenen Boni ist die generelle Beteiligung am Firmenerfolg. Konzerne wie das Softwareunternehmen SAP und die Deutsche Bahn haben mittlerweile den Gesamterfolg des Unternehmens zum Maß der außerordentlichen Vergütungen gemacht.
Experten sehen jedoch kein baldiges Ende der personenbezogenen Boni. Viele Branchen haben nach wie vor die Möglichkeit, ihren MitarbeiterInnen mit klaren Zielen zu konfrontieren. Besonders in der Produktions- und Vertriebsbranche.
Bonusverhandlung - 10 Dinge die es zu beachten gilt
1. Der Anspruch
Bonuszahlungen können Unternehmen entweder freiwillig zahlen oder sie sind etwa durch Tarifverträge rechtlich dazu verpflichtet. Sollten Boni rechtlich festgelegt worden sein, steht in dem Vertrag auch die Höhe des Bonus sowie die vereinbarte Leistung und der Auszahlungszeitpunkt.
2. Die Zielvereinbarung
Es liegt bei den Angestellten, die Unternehmensleitung an ein Zielvereinbarungsgespräch zu erinnern, jedoch steht jeder Arbeitgeber in der Pflicht, ein Gespräch über die Bonusauszahlungen mit seinen MitarbeiterInnen zu führen. Erinnern Sie Ihre/n Vorgesetzte/n rechtzeitig und heben Sie für den Fall der Fälle einen Nachweis Ihrer Nachricht auf.
3. Verzögerungen
Verzögert sich das Zielvereinbarungsgespräch, ist es vielen Angestellten unmöglich, die noch festzusteckenden Ziele zu erreichen. Es kommt vor, dass Vorgesetzte diese Verzögerung nutzen, um die Bonuszahlungen klein zu halten. In diesem Fall hilft Ihnen rechtlich gesehen der Nachweis Ihrer Erinnerungs-Email.
Sollten Ziele im Nachhinein durch die Unternehmensleitung geändert werden, ist dies arbeitsrechtlich verboten und Sie sollten sich als ArbeitnehmerIn deutlich dagegen aussprechen. Ihr Schweigen könnte als Zustimmung der Änderungen gesehen werden.
Sollte es trotz Erinnerung zu keiner Zielvereinbarung kommen, steht Ihnen als ArbeitnehmerIn ein Anspruch auf den Bonus des Vorjahres zu. Wenn es im Vorjahr keine Vereinbarung gegeben haben, einen durchschnittlichen Bonus der vergangenen Jahre oder den Zielbonus von Mitarbeitern mit vergleichbaren Leistungen.
4. Unklarheiten
Zielvereinbarungen müssen präzise festgelegt werden, wenn man Meinungsverschiedenheiten mit Vorgesetzten vermeiden möchte. Pauschale Formulierungen wie „Eine Verbesserung der Kundenzufriedenheit“ bieten einen großen Raum zur Interpretation. Eine Hilfe bietet die SMART-Regel: Ziele sollten spezifisch, messbar, akzeptiert, realistisch und terminiert sein. Auf diese klare Definitionsregel können Sie als MitarbeiterIn stets zurückgreifen.
Experten raten zudem dazu, nicht mehr als drei konkrete Ziele zu vereinbaren. Von Unterzielen ist ebenfalls abzuraten, da diese zu einer zu großen Komplexität führen.
5. Teamboni
Die Idee hinter Teamzielen und Teamboni ist, dass Projektgruppen gemeinsam Ziele erreichen und gleichermaßen dafür belohnt werden. Bevor Sie sich auf Teamboni einlassen, sollten Sie sich vergewissern, dass die Gruppe in Bezug auf das Leistungsniveau ausgeglichen ist.
6. Vorzeitige Zielanpassung
Sollten die persönlichen Ziele aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie Finanzproblemen des Unternehmens nicht realisierbar sein, sollten Sie rechtzeitig ein Gespräch mit ihrer/ihrem Vorgesetzten suchen. In solchen Fällen empfiehlt sich eine unterjährige Anpassung der Zielvereinbarungen.
Wenn Sie kurzfristig versetzt werden, sollten Sie rechtzeitig das Gespräch Ihrer/m bisherigen Vorgesetzten suchen, um den aktuellen Stand der Zielerreichung festzuhalten. Falls die vereinbarten Ziele nicht mit ihren neuen Aufgaben vereinbar sind, sollten Sie zum Zeitpunkt der Versetzung anteilig ausgezahlt werden.
7. Bonusberechnung
Da Bonusberechnungen in der Regel eine sehr komplexe Angelegenheit sind, sollten Sie als Führungskraft darauf achten, Ihre Ziele zu priorisieren und deren Vergütung zu gewichten. Achte Sie zudem auf die Details der Berechnung. Beispielsweise, ob das Unternehmensergebnis vor oder nach Steuern für Ihren Bonus entscheidend ist.
8. Unerwartete Beurteilung
In dem Fall, dass die Leistungsbeurteilung unerwartet negativ ausfällt, sollten sie eine schriftliche Erklärung ihrer/ihres Vorgesetzten fordern. Auf diese Weise lässt sich überprüfen, ob die Beurteilung einen wirklichen Zusammenhang zu den vereinbarten Bonuszielen hat. Im Ernstfall wenden Sie sich an das Arbeitsgericht.
9. Kündigung
Wenn sie kurzfristig gekündigt werden, stehen Ihnen anteilige Bonusauszahlungen zu. Diese orientieren sich an den Zielen, die sie bisher erreicht haben. Wer selbst kündigt, sollte mit seiner/m Vorgesetzten festlegen, wie das bisher erreichte Ziel bewertet wird.
10. Rente und Abfindung
Im Arbeitsalltag denkt man nur selten daran, welche Auswirkungen Bonuszahlungen auf die Abfindungssumme haben können. Für diese Berechnung ist jedoch das Bruttojahresgehalt inklusive aller variablen Vergütungsanteile maßgebend.
Abhängig von der jeweiligen Vereinbarung, fließen Boni auch in die Altersvorsorge von Führungskräften mit ein. Ein niedriger Bonus kann sich folglich auch negativ auf Ihre spätere Rente auswirken.